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Ein Erbfall ist oft komplizierter als erwartet. Manche Erben sind bekannt, andere Miterben sind unbekannt, weil der Kontakt abgebrochen ist. Ein Familienzweig lebt im Ausland. Häufig fehlen Urkunden und Unterlagen für den Erbnachweis. Die Regelung des Erbfalls verzögert sich oft monatelang, weil nicht klar ist, was zu tun und welche Unterlagen benötigt werden.

Ich bin Silke Mondon, freie Erbenermittlerin in Berlin mit über 20 Jahren Berufserfahrung. In dieser Zeit habe ich etwa 400 Erbfälle bearbeitet und abgewickelt.

Der Beginn ist fast immer die Erbenermittlung und der Nachweis, wer zum Kreis der Erben gehört. Das kann kompliziert sein, vor allem, wenn Erben unbekannt sind.

Ich finde die unbekannten Erben weltweit, kläre die Erbfolge rechtssicher und beschaffe alle erforderlichen Urkunden und Nachweise für das Erbscheinsverfahren.

Meine Auftraggber sind Nachlasspfleger, Nachlassgerichte und Privatpersonen (Erbengemeinschaften).

„Frau Mondon hat uns in einer sehr schwierigen Situation hervorragend unterstützt.
In einem knappen halben Jahr hat sie alle notwendigen Urkunden beschafft, so dass das Nachlassgericht das Erbrecht anerkannt hat.“
(Christian W.)

Wann ist eine Erbenermittlung notwendig?

Eine professionelle Erbenermittlung ist immer dann sinnvoll, wenn die Erbfolge nicht klar ist. Typische Fälle sind:

✓ Wichtige Urkunden z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, auch aus dem Ausland, fehlen.

✓ Nicht alle Erben sind bekannt oder auffindbar.

✓ Es ist eine große Erbengemeinschaft.

✓ Erben leben im Ausland, z.B. in den USA, Osteuropa, Lateinamerika oder anderswo.

✓ Die Familienverhältnisse sind kompliziert, weil es eine Patchworkfamilie ist, uneheliche Kinder oder mehrere Ehen gab.

✓ Ein Erbschein kann ohne vollständigen Nachweis der Erbfolge nicht beantragt werden.

1. Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern mir Ihren Erbfall am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich prüfe, welche Recherchen notwendig sind. Wir besprechen die Details.

2. Angebot und Beauftragung

Sie erhalten ein individuelles Angebot. Erst nach Ihrer Beauftragung beginne ich mit der Recherche.

3. Recherche und laufende Information

Ich halte Sie während der gesamten Erbenermittlung auf dem Laufenden und berichte über Zwischenergebnisse.

4. Ergebnis und Dokumentation

Sie erhalten alle Unterlagen, Urkunden und Nachweise strukturiert und rechtssicher aufbereitet.

Jeder Erbfall ist anders und die Kosten sind abhängig vom Aufwand. Geht es um eine Erbenermittlung, gibt es Auslandsbezug oder sollen nur die fehlenden Urkunden beschafft werden. Das sind Fragen, die wir im Erstgepräch klären.

Bestimmte Recherchen können online durchgeführt werden, während für andere Nachforschungen ein Archivrecherchen erforderlich sind. Daher prüfe ich zunächst die Angaben und die verfügbaren Quellen, bevor ich Ihnen ein Angebot unterbreite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum werde ich nicht vom Nachlassgericht kontaktiert?

Das Nachlassgericht kann nur Erben kontaktieren, die dem Gericht bekannt sind. Als Erbe müssen Sie selbst dafür sorgen, Ihren Erbanspruch geltend zu machen. Häufig erfahren Erben erst durch einen Erbenermittler, dass sie geerbt haben.

Bin ich tatsächlich Erbe?

Ob Sie tatsächlich erbberechtigt sind, hängt u.a. vom Verwandtschaftsgrad ab. Gern prüfe ich für Sie die Erbfolge.

Welche Nachweise werden benötigt?

Die Erbfolge muss durch Urkunden belegt werden. Das kann bis zu den Urgroßeltern zurückgehen. Ich unterstütze Sie bei der Beschaffung aller Urkunden und Nachweise.

Wie lange dauert eine Erbenermittlung?

Je nach Fall kann eine Ermittlung wenige Wochen bis mehrere Monate dauern, insbesondere bei Auslandsrecherchen oder wenn Dokumente fehlen.

Was kostet das?

Jeder Erbfall ist individuell. Die Kosten richten sich nach de Aufwand und den Unterlagen, die Sie benötigen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen ab?

In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen Ihren Fall und welche Unterstützung Sie benötigen. Nach Beauftragung starte ich mit den Recherchen und halte Sie über Fortschritte auf dem Laufenden. Nach Abschluss meiner Tätigkeit erhalten Sie eine Rechnung.

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